Neues Projekt an der Saarländischen Verwaltungsschule gestartet

Um die Kapazitäten im Bereich der Beschäftigtenqualifizierung zu erweitern und die Wartezeiten für die angemeldeten Lehrgangsteilnehmer/innen zu verkürzen, hat die Saarländische Verwaltungsschule erstmals einen Samstag-Lehrgang für Beschäftigte ohne Verwaltungsausbildung (Verwaltungslehrgang I) über eine Lehrgangsdauer von zwei Jahren eingerichtet.

Mit 27 Teilnehmer*innen ist der erste Samstag-Lehrgang für Beschäftigte in den saarländischen Kommunen Anfang Mai gestartet. Das Lehrgangsangebot ist damit auf eine erfreulich große Resonanz gestoßen.

Der Vorsitzende des Verbandsausschusses, der Sulzbacher Bürgermeister Michael Adam, bezeichnete anlässlich der Lehrgangseröffnung das neue Qualifizierungsangebot als einen wichtigen Baustein, den Fachkräftemangel in den saarländischen Kommunen zu verringern. Der demografische Wandel, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen und immer neue Aufgabenbereiche lassen die Nachfrage nach Fachkräften in den saarländischen Kommunen steigen. Bürgermeister Adam lobte die Bereitschaft der Lernenden zu einer Qualifizierung am Wochenende und das Engagement der nebenamtlichen Dozentinnen und Dozenten an einer Mitarbeit in den Samstag-Lehrgängen. S A A R L Ä N D I S C H E V E R W A L T U N G S S C H U L E Körperschaft des öffentlichen Rechts

Das neue Lehrgangsangebot richtet sich an Bedienstete, die ihre Qualifizierung aus persönlichen oder familiären Gründen (z. B. Betreuung von Angehörigen) außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an Samstagen absolvieren möchten.

Durch die Verwaltungslehrgänge mit abschließender Erster und Zweiter Prüfung erhalten Verwaltungsbeschäftigte neben ihrer Berufstätigkeit die Möglichkeit, sich zu qualifizieren und die dabei erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Ersten und Zweiten Fachprüfung unter Beweis zu stellen.

Ziel der Verwaltungslehrgänge ist es, jene auch für die praktische Tätigkeit wichtigen theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, die für ein rechtmäßiges und wirtschaftliches Verwaltungshandeln unerlässlich sind.

Saarbrücken, den 12. Mai 2022